In diesem Jahr wird die Ausstellung wiederum in den Räumlichkeiten des Ortsmuseums Wiedikon an der Steinstrasse 8
durchgeführt.
Das Angebot an Ausstellungsflächen ist pro Ausstellungsphase auf fünf Ausstellende beschränkt und in maximal vier Phasen aufgeteilt. Jede Phase beginnt mit einer Vernissage, damit alle Künstlerinnen und Künstler von einem speziellen Auftakt profitieren können. Im Ortsmuseum stehen das Grüne Zimmer, das Tenn im Erdgeschoss und im Obergeschoss zur Verfügung.
Der Unkostenbeitrag bleibt bei bescheidenen Fr. 50.- pro Teilnehmer. Es besteht eine Versicherung von Fr. 100'000.- pro Ausstellungsphase. Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung ausgefüllt spätestens bis 7. August 2017 an den Quartierverein zurückzusenden. Am Montag, 21. August 2017, von 19 bis ca. 21 Uhr, findet im Ortsmuseum eine Informationssitzung mit den angemeldeten Kunstschaffenden statt zwecks Detailabsprachen und Festlegung des Ausstellungsprogramms. Für diese Sitzung wird keine separate Einladung verschickt.
Die Teilnehmenden werden wie folgt berücksichtigt: 1. aus Wiedikon, 2. aus der Stadt Zürich, 3. aus dem Kanton Zürich, 4. aus allen übrigen Kantonen.
Das Angebot an Ausstellungsflächen ist pro Ausstellungsphase auf fünf Ausstellende beschränkt und in maximal vier Phasen aufgeteilt. Jede Phase beginnt mit einer Vernissage, damit alle Künstlerinnen und Künstler von einem speziellen Auftakt profitieren können. Im Ortsmuseum stehen das Grüne Zimmer, das Tenn im Erdgeschoss und im Obergeschoss zur Verfügung.
Der Unkostenbeitrag bleibt bei bescheidenen Fr. 50.- pro Teilnehmer. Es besteht eine Versicherung von Fr. 100'000.- pro Ausstellungsphase. Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung ausgefüllt spätestens bis 7. August 2017 an den Quartierverein zurückzusenden. Am Montag, 21. August 2017, von 19 bis ca. 21 Uhr, findet im Ortsmuseum eine Informationssitzung mit den angemeldeten Kunstschaffenden statt zwecks Detailabsprachen und Festlegung des Ausstellungsprogramms. Für diese Sitzung wird keine separate Einladung verschickt.
Die Teilnehmenden werden wie folgt berücksichtigt: 1. aus Wiedikon, 2. aus der Stadt Zürich, 3. aus dem Kanton Zürich, 4. aus allen übrigen Kantonen.