Die Familienheimgenossenschaft (FGZ) bietet im Friesenberg-Quartier Wohnraum für rund 5700 Menschen. Ihre ältesten Siedlungen stammen aus den Jahren 1924 bis 1926.
Verständlich, dass die Wohnbaugenossenschaft etappenweise ihren Altbestand erneuern möchte. Doch nun hat das Zürcher Verwaltungsgericht diesem Anliegen einen Riegel geschoben.
Der Heimatschutz hat bereits 2017 gegen die Nicht-Unterschutzstellung der beiden ältesten Siedlungen durch den Stadtrat Einspruch erhoben. Für den Heimatschutz gilt die Gartenstadt am Friesenberg als schützenswertes Beispiel der Zürcher Städtebaupolitik der 1920er Jahre. Das Baurekursgericht hat den Rekurs in erster Instanz abgelehnt. Nun aber hat das Zürcher Verwaltungsgericht den Einspruch für den Erhalt dieser Gründersiedlung geschützt. Diese Häuser mit ihren leicht überdimensionierten Zwillings-Gauben auf den Dächern seien "Herz und Perle" des Friesenberg-Quartiers.
Bei der Beurteilung dieser Frage verspürt man zwei Seelen in seiner Brust. Natürlich dürfen Zeugen der städtebaulichen Entwicklung nicht einfach dem Bagger und der Verdichtung zum Opfer fallen. Die Gründersiedlung an der Schweighofstrasse ist ein charakteristischer Teil des Friesenberg-Quartiers und als solcher zweifellos schützenswert. Anderseits versteht man den Wunsch der Baugenossenschaft, auch in ihrem Territorium am Fuss des Uetlibergs einen Teil zur geforderten Verdichtung beizutragen. Wiedikon soll in den nächsten 20 Jahren rund 10'000 neue Bewohnerinnen und Bewohner erhalten. Durch kluge und massvolle Verdichtung kann auch in Wiedikon die eine oder andere Siedlung ohne Qualitätseinbusse "aufgestockt" werden. Vermutlich wird erst das Bundesgericht den Streit in letzter Instanz entscheiden.
Die NZZ erläutert in einem grösseren Artikel die Folgen des Verwaltungsgerichts-Urteils und die spezielle Geschichte der Friesenberg-Siedlung.
Der Heimatschutz hat bereits 2017 gegen die Nicht-Unterschutzstellung der beiden ältesten Siedlungen durch den Stadtrat Einspruch erhoben. Für den Heimatschutz gilt die Gartenstadt am Friesenberg als schützenswertes Beispiel der Zürcher Städtebaupolitik der 1920er Jahre. Das Baurekursgericht hat den Rekurs in erster Instanz abgelehnt. Nun aber hat das Zürcher Verwaltungsgericht den Einspruch für den Erhalt dieser Gründersiedlung geschützt. Diese Häuser mit ihren leicht überdimensionierten Zwillings-Gauben auf den Dächern seien "Herz und Perle" des Friesenberg-Quartiers.
Bei der Beurteilung dieser Frage verspürt man zwei Seelen in seiner Brust. Natürlich dürfen Zeugen der städtebaulichen Entwicklung nicht einfach dem Bagger und der Verdichtung zum Opfer fallen. Die Gründersiedlung an der Schweighofstrasse ist ein charakteristischer Teil des Friesenberg-Quartiers und als solcher zweifellos schützenswert. Anderseits versteht man den Wunsch der Baugenossenschaft, auch in ihrem Territorium am Fuss des Uetlibergs einen Teil zur geforderten Verdichtung beizutragen. Wiedikon soll in den nächsten 20 Jahren rund 10'000 neue Bewohnerinnen und Bewohner erhalten. Durch kluge und massvolle Verdichtung kann auch in Wiedikon die eine oder andere Siedlung ohne Qualitätseinbusse "aufgestockt" werden. Vermutlich wird erst das Bundesgericht den Streit in letzter Instanz entscheiden.
Die NZZ erläutert in einem grösseren Artikel die Folgen des Verwaltungsgerichts-Urteils und die spezielle Geschichte der Friesenberg-Siedlung.