In diesen Tagen wurde das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zum Friedhof Sihlfeld bekannt. Vor einem Jahr hatte der
Bezirksrat den Stadtrat verpflichtet, den Friedhof nachts zu schliessen, um die störenden Phänomene (Alkoholexzesse, Drogenkonsum, Partys, Sexszene) einzudämmen. In seinem Urteil
gibt das Verwaltungsgericht dem Stadtrat teilweise recht: «Eine nächtliche Schliessung nach 20 Uhr ist nicht als einzige geeignete, erforderliche und zumutbare Massnahme zur
Gewährleistung von Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof Sihlfeld zu betrachten.» Denn es werde auch tagsüber störendes Verhalten beobachtet. In diesem Sinne sei die vom Bezirksrat
vorgenommene materielle Prüfung «verkürzt» ausgefallen.
Es lohnt sich allerdings, den Entscheid genau zu lesen. Die Nachtschliessung sei «nicht die einzige geeignete, erforderliche und zumutbare Massnahme.» Bedeutet im Klartext: Die nächtliche Schliessung kann durchaus eine geeignete, erforderliche und zumutbare Massnahme zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof darstellen – bloss nicht die einzige. Von daher wäre ein Jubel bei Vertretern der Stadt verfrüht, ja irreführend.
Das Verwaltungsgerichtsurteil enthält kritische Auflagen für die Stadt und das Friedhofsamt:
Es lohnt sich allerdings, den Entscheid genau zu lesen. Die Nachtschliessung sei «nicht die einzige geeignete, erforderliche und zumutbare Massnahme.» Bedeutet im Klartext: Die nächtliche Schliessung kann durchaus eine geeignete, erforderliche und zumutbare Massnahme zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof darstellen – bloss nicht die einzige. Von daher wäre ein Jubel bei Vertretern der Stadt verfrüht, ja irreführend.
Das Verwaltungsgerichtsurteil enthält kritische Auflagen für die Stadt und das Friedhofsamt:
- Das Gericht bekräftigt, dass der Grabmieter «ein grundrechtlich geschütztes Anrecht auf Ruhe und Ordnung im Friedhof» hat.
- Das Gericht hält fest: «Ohne das Treffen geeigneter Massnahmen scheint eine dem Friedhofszweck entsprechende Nutzung der Anlage durch Dritte nicht sichergestellt.»
- Das Gericht spricht an keiner einzigen Stelle von verschiedenen (zulässigen/möglichen) Nutzungen des Friedhofs wie etwa der Stadtrat, sondern nur von einer einzigen bestimmungsgemässen Nutzung: «als letzte Ruhestätte der verstorbenen Personen einerseits und als Ort des Gedenkens, der Einkehr und Trauer für die Hinterbliebenen andererseits».
- Das Gericht hebt den Nichteintretensentscheid von Friedhofsamt (Sept. 2020) und Stadtrat (Januar 2021) zu Begehren von Privatkläger Markus R., den Friedhof nachts zu schliessen, auf. Es weist die Sache zur umfassenden Neubeurteilung an das Friedhofsamt zurück.
Die Stadt Zürich – so das Verwaltungsgericht – obsiege damit nur «in Bezug auf die vorinstanzlich angeordnete Massnahme, nicht jedoch im Kern». Deshalb muss die Stadt die
Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen, die andere Hälfte von rund 2400 Franken wird dem Bezirksrat auferlegt. Keine Kosten trägt der
Privatkläger. Das Urteil stelle einen «Zwischenentscheid» dar. Es kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen angefochten werden.
Der Privatkläger will sich zum Entscheid «wegen des laufenden Verfahrens» nicht äussern. Die Stadt Zürich hat eine Stellungnahme in Aussicht gestellt, die allerdings noch nicht vorliegt. Alt Bundesrichterin Brigitte Pfiffner, die in der NZZ vom 27. März 2021 die Störungen auf dem Friedhof Sihlfeld als Grundrechtsverletzungen kritisiert hatte, sieht im einhellig gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts einen positiven Entscheid: «Erstens bekräftigt das Gericht deutlich den primären Zweck des Friedhofs als Ort der Ruhe – und nichts anderes. Zweitens ist es ein Lichtblick, dass die bisherigen Massnahmen der Stadt punkto Friedhof als ungenügend beurteilt werden. So dürfte etwa die verklausulierte Einladung zum Picknicken, wie sie auf den neuen Hinweistafeln im Friedhof zu finden ist, angesichts des Urteils keinen Bestand haben.»
Lesen Sie hier das Urteil des Verwaltungsgerichts im Wortlaut.
Die Berichterstattung des Quartiervereins zum Entscheid des Bezirksrats findet sich auf unserer Website.
Der Privatkläger will sich zum Entscheid «wegen des laufenden Verfahrens» nicht äussern. Die Stadt Zürich hat eine Stellungnahme in Aussicht gestellt, die allerdings noch nicht vorliegt. Alt Bundesrichterin Brigitte Pfiffner, die in der NZZ vom 27. März 2021 die Störungen auf dem Friedhof Sihlfeld als Grundrechtsverletzungen kritisiert hatte, sieht im einhellig gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts einen positiven Entscheid: «Erstens bekräftigt das Gericht deutlich den primären Zweck des Friedhofs als Ort der Ruhe – und nichts anderes. Zweitens ist es ein Lichtblick, dass die bisherigen Massnahmen der Stadt punkto Friedhof als ungenügend beurteilt werden. So dürfte etwa die verklausulierte Einladung zum Picknicken, wie sie auf den neuen Hinweistafeln im Friedhof zu finden ist, angesichts des Urteils keinen Bestand haben.»
Lesen Sie hier das Urteil des Verwaltungsgerichts im Wortlaut.
Die Berichterstattung des Quartiervereins zum Entscheid des Bezirksrats findet sich auf unserer Website.